Werden die Skipässe bei einem Corona-bedingtem Lockdown rückerstattet?

Kommt es aufgrund der Covid-19 Pandemie zwischen 25. Dezember 2021 und 28. Februar 2022 zu einer zeitgleichen behördlichen Schließung (länger als drei Wochen) der drei Skigebiete Annaberg, Mariazell und Mitterbach, so erhalten Sie Ihre Saisonkarte für die Dauer der behördlichen Schließung aliquot rückvergütet.

Die Anträge auf eine anteilige Rückvergütung können bei der jeweiligen Verkaufsstelle eingebracht werden. Bitte bewahren Sie die Originalrechnung, welche Sie beim Kauf des Skipasses erhalten, unbedingt auf und verwenden Sie ausschließlich unser Rückerstattungs-Antragsformular.

Sollte der Lockdown nach dem 28. Februar 2022 verhängt werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung.