AGB Annaberger Lifte

Annaberger Liftbetriebs-Gesellschaft m.b.H.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Die Annaberger Liftbetriebs-Gesellschaft m.b.H. (nachfolgend "Betreiber") betreibt Skipisten, Skilifte und Bergbahnen, sowie eine Zipline in der Region Annaberg.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Skipisten des Betreibers, der Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers, der Nutzung der Zipline des Betreibers sowie dem Verkauf von Tickets (nachfolgend gemeinsam "Leistungen") zwischen dem Betreiber und den Personen, die die vom Betreiber angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend "Kunden").

2 Tickets und Ticketkauf

2.1 Für die Nutzung der Skipisten und die Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist eine gültige Zutrittsberechtigung erforderlich. Der Betreiber bietet verschiedene Arten von Zutrittsberechtigungen mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer an (z.B. Stundentickets, Tagestickets, Mehrtagestickets, Saisontickets, Einzeltickets oder Gruppentickets; nachfolgend gemeinsam "Lifttickets").

2.2 Die Nutzung der Zipline ist im Liftticket nicht inkludiert. Für die Nutzung der Zipline ist der Erwerb eines eigenen Tickets erforderlich (nachfolgend "Zipline-Ticket").

2.3 Für die Nutzung des Parkplatzes des Betreibers ist der Erwerb einer Parkberechtigung erforderlich (nachfolgend "Parkticket"). Für Inhaber eines gültigen Lifttickets oder eines Zipline-Tickets ist die Nutzung des Parkplatzes des Betreibers während des Gültigkeitszeitraums und innerhalb der Parkplatzöffnungszeiten kostenfrei möglich.

2.4 Der Begriff "Tickets" bezieht sich nachfolgend auf Lifttickets, Zipline-Tickets und Parktickets.

2.5 Verfügt der Kunde über eine Niederösterreich-CARD, oder eine Wilde Wunder Card, kann der Kunde einzelne Vergünstigungen (Näheres dazu auf der Webseite Niederösterreich-CARD bzw. Wilde Wunder Card) in Anspruch nehmen.

2.6 Kunden können Tickets entweder an Ticketschaltern vor Ort oder online im Webshop des Betreibers unter shop.annaberg.info erwerben. Kunden sind berechtigt, während des Gültigkeitszeitraums des erworbenen Lifttickets und innerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten (siehe Abschnitt 4) die Skipisten, Lifte und Bergbahnen des Betreibers zu nutzen. Ein Zipline-Ticket berechtigt den Kunden zu einem Flug mit der Zipline während der Öffnungs- und Betriebszeiten (siehe Abschnitt 4). Ein Parkticket berechtigt den Kunden zur Nutzung des Parkplatzes des Betreibers während der Parkplatzöffnungszeiten (siehe Abschnitt 4).

2.7 Namensbezogene Tickets sind nicht übertragbar.

2.8 Kauft der Kunde ein Ticket über den Webshop des Betreibers, gelten zusätzlich die in Abschnitt 7 dieser AGB festgelegten Bestimmungen.

2.9 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Ticketverkauf bei einer drohenden Überlastung der Pisten, der Lifte und Bergbahnen, des Parkplatzes oder der Zipline temporär auszusetzen. Der Kunde hat somit keinen Anspruch auf den Kauf eines Tickets.

2.10 Nach dem Kauf eines Tickets ist eine Veränderung oder Verlängerung des Gültigkeitszeitraums nicht möglich.

2.11 Bei Ausgabe einer Keycard ist ein Pfand in Höhe von EUR 2 zu hinterlegen. Nach Rückgabe der Keycard erstattet der Betreiber dem Kunden diesen Betrag zurück, sofern die Keycard vom Kunden nicht beschädigt wurde.

2.12 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der Nutzung der Skipisten, Lifte und Bergbahnen des Betreibers stets ein gültiges Liftticket mit sich zu führen und dieses dem Lift- und Pistenpersonal auf Verlangen vorzuweisen.

2.13 Die Lifttickets werden an den Zutrittsstellen zu den Liften und Bergbahnen über elektronische Kontrollsysteme automatisch kontrolliert. Ein Zutritt zu den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist ohne gültiges Liftticket nicht möglich.

2.14 Das Lift- und Pistenpersonal des Betreibers ist berechtigt, Lifttickets stichprobenartig zu kontrollieren. Auf entsprechende Aufforderung hat der Kunde sein gültiges Liftticket vorzuweisen.

2.15 In der Wintersaison sind Lifttickets für Fußgänger nur an ausgewiesenen Sesselbahnen und nur für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung gültig.

2.16 Kunden von namensbezogenen Tickets können ihre Tickets im Fall des Verlusts unter Vorlage des Kaufbelegs und Nachweis ihrer Identität bei einem Ticketschalter sperren lassen und erhalten ein Ersatzticket für den verbleibenden Gültigkeitszeitraum.

2.17 Für die Benutzung des Parkplatzes des Betreibers ist ein gültiges Liftticket, Zipline-Ticket oder Parkticket erforderlich.

3 Nutzung der Skipisten, der Zipline, der Lifte und Bergbahnen

3.1 Bei der Nutzung der Lifte und Bergbahnen des Betreibers ist der Kunde verpflichtet, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Liftanlage oder Bergbahn einzuhalten. Die Beförderungsbedingungen können unter https://www.annaberg.info/daten-fakten abgerufen werden.

3.2 Auf den Skipisten gelten die FIS-Regeln. Diese können unter alpinesicherheit.at/10-fis-regeln abgerufen werden.

3.3 Bei der Nutzung der Zipline ist der Kunde verpflichtet, die Benutzerregeln für die Zipline laut Aushang im Zugangsbereich der Zipline einzuhalten. Die Benutzerregeln für die Zipline können unter https://www.annaberg.info/zipline-annaberg abgerufen werden und werden dem Kunden vor dem Zipline-Flug per Aushang zur Kenntnis gebracht.

3.4 Der Kunde muss den Sicherheitsanweisungen des Personals des Betreibers Folge leisten.

4 Öffnungs- und Betriebszeiten

4.1 Die jeweiligen Öffnungs- und Betriebszeiten der Lifte und Bergbahnen, der Pisten, des Parkplatzes und der Zipline können unter www.annaberg.info/betriebszeiten-preise abgerufen werden.

4.2 Die Skipisten sind während der Wintersaison täglich zwischen 17:00 Uhr und 08:30 Uhr gesperrt ("Sperrzeit"). Während der Sperrzeit besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr aufgrund von Pistenpräparierungsarbeiten, Windenseilen, Schneeerzeugung sowie freiliegenden Kabeln und Schläuchen. Skipisten dürfen während der Sperrzeit daher weder betreten noch befahren werden. Davon ausgenommen sind die Pisten- und Tourengeherabende am Donnerstag. An den Pisten- und Tourengeherabenden sind sämtliche Pisten ab Liftschluss bis 20:30 Uhr für Pisten- und Tourengeher geöffnet.

4.3 Sonderfahrten mit Liften und Bergbahnen außerhalb der regulären Öffnungs- und Betriebszeiten gemäß Punkt 4.1 sind nur nach individueller Absprache mit dem Betreiber möglich. Sonderfahrten sind nicht im Ticketpreis enthalten und werden nach Absprache mit dem Betreiber gesondert verrechnet.

5 Einschränkungen des Leistungsangebots

Aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen (wie zB Unfälle, Schlechtwetter, Lawinengefahr, Murgänge oder Pandemien) kann es zu Einschränkungen des Leistungsangebots des Betreibers kommen (z.B. Sperre von Liften, Pisten oder Teilen davon, oder Sperre der Zipline), sofern dies aus wichtigen Gründen unerlässlich ist, etwa aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung des Betreibers oder zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen.

6 Rückerstattung von Ticketkaufpreisen

6.1 Sofern eine Einschränkung des Leistungsangebots nach Abschnitt 5 für den Kunden nicht zumutbar ist, weil die Einschränkung nicht bloß geringfügig oder nicht sachlich gerechtfertigt ist, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des (gegebenenfalls anteiligen) Ticketkaufpreises.

6.2 Für Kunden, die ein Ticket mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen erworben haben, ist außerdem eine anteilige Rückerstattung möglich, wenn sie bei der Nutzung der Leistungen des Betreibers eine Sportverletzung erleiden, die eine weitere Nutzung der Leistungen des Betreibers unmöglich macht. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung ab dem der Letztverwendung folgenden Tag. Für die Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs muss der Kunde dem Betreiber ein ärztliches Attest eines örtlich ansässigen Arztes oder Krankenhauses und den Kaufbeleg oder die Bestellbestätigung (falls der Kunde das Ticket über den Webshop gekauft hat) vorlegen.

6.3 Kommt es aufgrund von Betriebseinstellungen / Betriebsbeschränkungen gem. Abschnitt 5 zu einer Schließung der drei Skiberge über einen Zeitraum von länger als drei Wochen, so wird die Saisonkarte für die Dauer der Schließung aliquot rückvergütet. Die Berechnung der Rückvergütung entspricht dem Verkaufspreis dividiert durch die Tage der geplanten Saison multipliziert mit der Anzahl der Tage der zeitgleichen Schließung der Skigebiete. Eine etwaige Rückvergütung kann erst nach dem Ablauf des letzten Saisontags, jedoch innerhalb von 8 Wochen nach dem ersten Tag der vorzeitigen Betriebsschließung, auf gesonderte Anfrage des jeweiligen Karteninhabers, erfolgen.
Von dieser Rückvergütung ausdrücklich ausgenommen ist die vorzeitige Betriebsschließung aufgrund einer unzureichenden Schneelage.

6.4 Die Bestimmungen dieses Abschnitts haben keine Auswirkung auf das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (siehe Punkt 7.4).

7 Besondere Bestimmungen für den Webshop

7.1 Allgemeines

7.1.1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gelten für sämtliche Käufe über den Webshop des Betreibers. Der Webshop ist unter shop.annaberg.info verfügbar. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gelten nicht für den Kauf von Tickets bei Ticketschaltern vor Ort.

7.1.2 Die über den Webshop zu erwerbenden Tickets werden ausschließlich vom Betreiber verkauft.

7.1.3 Sämtliche Preise sind in Euro einschließlich aller Steuern und Abgaben angegeben.

7.2 Bestellvorgang

7.2.1 Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots hat der Kunde die Möglichkeit, sich im Webshop über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Ticketvarianten zu informieren.

7.2.2 Im Userinterface des Webshops erhält der Kunde Informationen zu den Onlinepreisen, den wesentlichen Eigenschaften und den Gültigkeitszeiträumen der verfügbaren Ticketvarianten.

7.2.3 In der Wintersaison werden die angezeigten Ticketpreise mithilfe eines automatisierten Preisbildungsprozesses tagesaktuell ermittelt. Dadurch kann es je nach Abfragezeitpunkt zu variierenden Preisen kommen. Eine Personalisierung der Preise, etwa anhand persönlicher Daten oder anhand des Nutzerverhaltens des einzelnen Kunden, wird nicht vorgenommen.

7.2.4 Nach Auswahl des gewünschten Tickets und Gültigkeitszeitraums muss der Kunde seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) angeben.

7.3. Bestellbestätigung, Vertragsabschluss und Erhalt des Tickets

7.3.1 Bei den im Webshop dargestellten Informationen handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot des Betreibers, sondern um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Grundlage der angezeigten Informationen zu legen. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den Betreiber mittels Zusendung einer Vertragsbestätigung zustande.

7.3.2 Nach der Auswahl des gewünschten Tickets und der Eingabe der persönlichen Daten wird dem Kunden eine Übersicht über seine Bestellung angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben noch einmal zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren.

7.3.3 Mit Betätigung des Buttons "bezahlen" bestätigt der Kunde seine Eingaben und wird zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Durch Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Kunde erhält vom Betreiber eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots, welche jedoch noch keine Annahme des Angebots darstellt. Erst durch eine gesonderte E-Mail, in der der Betreiber die Annahme des Angebots bestätigt, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.

7.4. Informationen zum Widerrufsrecht

7.4.1 Dem Kunden steht beim Erwerb von Saisontickets über den Webshop des Betreibers ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz ("FAGG") zu.

7.4.2 Einen solchen Vertrag kann der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

7.4.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Betreiber Annaberger Liftbetriebs-Gesellschaft m.b.H., Annarotte 126, 3222 Annaberg, office@annabergerlifte.at , +43 (0)2728/8477 über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unter [https://drive.google.com/file/d/10VG_NqYefjYOdkv9qPGEysPAoKNNDKyt/view] verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

7.4.4 Wenn der Kunde einen solchen Vertrag widerruft, hat der Betreiber alle Zahlungen, die der Kunde an den Betreiber getätigt hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Betreiber eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

7.4.5 Hat der Kunde verlangt, dass der Betreiber während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen soll, so hat der Kunde dem Betreiber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Betreiber von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Achtung: Bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages-, Mehrtages-, Parkplatz- und Zipline-Tickets handelt es sich um Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und bei welchen für die Vertragserfüllung durch den Betreiber jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Dem Kunden steht daher bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages-, Mehrtages-, Parkplatz- und Zipline-Tickets, die er über den Webshop gekauft hat, kein Widerrufsrecht zu.

7.5 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.

8 Kontakt

Die Kontaktinformationen des Betreibers sind:

Annaberger Liftbetriebs-Gesellschaft m.b.H., FN 92557p
A-3222 Annaberg, Annarotte 126
+43 (0)2728/8477, office@annabergerlifte.at

9 Schlussbestimmungen

9.1 Der Betreiber unterwirft sich keinem außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren.

9.2 Diese AGB können jederzeit unter “AGB Annaberger Lifte“ abgerufen, abspeichert und ausgedruckt werden.

9.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.

9.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine solche Änderung entfaltet ausschließlich Wirkungen für zukünftige Ticketkäufe. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs aktuelle Fassung. Das gilt auch für den gesamten Gültigkeitszeitraum eines Tickets.

Stand: 15.11.2023

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